Highlights:
- Passive Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien mit Fokus auf den Brandschutz
- 90 Minuten Feuerwiderstand von außen und innen, typgeprüft nach DIN EN 1363-1
- Belüftungssystem mit Rauchdetektor und Ventilator integriert
- 2 höhenverstellbare Gitterrost-Ebenen und verzinkte Bodenwanne mit 17 l
- Wahlweise mit Aerosol-Löschgenerator als Brandunterdrückungssystem
Brandschutz für die Lagerung von Akkus
Der LaCont Akku-Schrank SiS Li-Ion Basic Store EI 90 ist ein Einstiegsmodell für die passive Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien. Die Gesamtkonstruktion ist von außen und innen je 90 Minuten typgeprüft nach DIN EN 1363-1:2012-10 (EI 90). Der Schrank besteht aus nichtbrennbarem Baustoff der Klasse A2-s1,d0, umlaufende Dichtungen schäumen im Brandfall selbsttätig auf. Bei einem Brand im Inneren gewinnt der Schrank Zeit für Evakuierung und Feuerwehr, bei Feuer von außen schützt er die Akkus vor zusätzlicher Gefahr.
- Feuerwiderstandsfähigkeit EI 90
- Baustoffklasse A2-s1,d0
- Aufschäumende Brandschutzdichtungen
Halbhohe Bauform mit zwei Ebenen
Ihre Akkus lagern Sie auf zwei höhenverstellbaren Gitterrosten mit je 75 kg Tragkraft, darunter fängt eine verzinkte Bodenwanne bis zu 17 l auf. Ein Belüftungssystem mit Rauchdetektor und Ventilator ist integriert. Leitungen laufen durch feuerbeständige Kabeleinführungen oben und unten.
- 2 Gitterrost-Lagerebenen
- Auffangvolumen: 17 l
- B 1148 x T 591 x H 1222 mm
Verschluss und Optionen
Die zwei Flügeltüren mit Doppelbart-Zylinderschloss öffnen leichtgängig bis 180° und schließen nicht selbsttätig. Dank abnehmbarer Sockelblende ist der Schrank mit dem Hubwagen unterfahrbar. Optional ist ein Aerosol-Löschgenerator erhältlich, der bei Feuer und unzulässiger Temperaturerhöhung ab 180 °C stromunabhängig auslöst und bei bestimmungsgemäßer Funktion 10 Jahre wartungsfrei ist.
- Doppelbart-Zylinderschloss
- Korpus alufarben, Türen RAL 1023
- Anlieferung montiert
Hinweis
Die Sicherheitsschränke sind einmal jährlich zu warten. Suchen Sie schon vor der Inbetriebnahme den Kontakt zu Ihrem Schadenversicherer, der Feuerwehr oder einem Sachverständigen. Eine Gefährdungsbeurteilung und ein ganzheitliches Brandschutzkonzept sind zwingend erforderlich. Gefordert sein können eine Brandmeldeanlage, die Anbindung an eine Gebäude-Brandmeldeanlage, eine Signalweiterleitung, z. B. an eine Leitstelle, oder eine Feuerlöschanlage.