Highlights:
- Hoher Schrank mit 4 höhenverstellbaren Gitterrost-Ebenen für Akkus
- Typgeprüft nach DIN EN 1363-1: 90 Minuten Feuerwiderstand von außen und innen
- Nichtbrennbare Bauweise der Baustoffklasse A2-s1,d0
- Integrierte Belüftung mit Rauchdetektor und Ventilator
- Auf Wunsch mit Brandunterdrückungssystem durch Aerosol-Löschgenerator
Akkus geschützt und geordnet lagern
Mit dem LaCont Akku-Schrank SiS Li-Ion Basic Store EI 90 lagern Sie Lithium-Ionen-Batterien passiv und mit Fokus auf den Brandschutz. Die geprüfte Gesamtkonstruktion ist 90 Minuten von außen und von innen typgeprüft nach DIN EN 1363-1:2012-10. Nichtbrennbarer Baustoff der Klasse A2-s1,d0 und selbsttätig aufschäumende Dichtungen schützen im Brandfall. Bei einem Brand im Schrank bleibt Zeit für Evakuierung und Löscharbeiten der Feuerwehr, bei Feuer von außen sind die Akkus geschützt.
- EI 90 von außen und innen
- Nichtbrennbarer Baustoff
- Selbsttätig aufschäumende Dichtungen
Viel Platz auf vier Ebenen
Die hohe Bauform hat vier höhenverstellbare Gitterroste, jeder trägt bis zu 75 kg. Darunter sitzt eine verzinkte Bodenwanne mit 17 l. Für den Luftaustausch ist ein Belüftungssystem mit Rauchdetektor und Ventilator eingebaut, Kabel führen Sie über feuerbeständige Einführungen oben und unten zu.
- 4 Gitterrost-Lagerebenen
- Traglast: 75 kg je Ebene
- B 1148 x T 591 x H 2048 mm
Abschließbar und optional mit Löschtechnik
Zwei leichtgängige Flügeltüren öffnen bis 180° und sind per Doppelbart-Zylinderschloss abschließbar. Mit abgenommener Sockelblende unterfahren Sie den Schrank mit dem Hubwagen. Im Brandunterdrückungssystem löst ein Aerosol-Löschgenerator bei Feuer und unzulässiger Temperaturerhöhung ab 180 °C stromunabhängig aus und hemmt chemisch die Flammenbildung.
- Doppelflügeltüren, nicht selbstschließend
- Korpus alufarben, Türen RAL 1023
- Anlieferung montiert
Hinweis
Die Sicherheitsschränke sind einmal jährlich zu warten. Suchen Sie schon vor der Inbetriebnahme den Kontakt zu Ihrem Schadenversicherer, der Feuerwehr oder einem Sachverständigen. Eine Gefährdungsbeurteilung und ein ganzheitliches Brandschutzkonzept sind zwingend erforderlich. Gefordert sein können eine Brandmeldeanlage, die Anbindung an eine Gebäude-Brandmeldeanlage, eine Signalweiterleitung, z. B. an eine Leitstelle, oder eine Feuerlöschanlage.